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BFG-Verfahren

Expertise bei Finanzstrafverfahren, Selbstanzeige, Betriebsprüfung, Rechtsmittelverfahren, Abgabenverfahren

Das Bundesfinanzgericht (BFG) entscheidet über Beschwerden gegen Bescheide eines Finanzamtes, des Zollamtes oder des Amtes für Betrugsbekämpfung in Steuer-, Zoll-, Beihilfen- oder Finanzstrafsachen. Nehmen Sie in diesen Fällen die Unterstützung durch unsere Experten in Anspruch. Dank fundierter Expertise sowie präziser Vorbereitung erzielen wir regelmäßig Erfolge in Abgabenverfahren und haben nahezu alle BFG-Verfahren für unsere Klienten gewonnen. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung, um Ihre steuerlichen Interessen vor dem Bundesfinanzgericht durchzusetzen.

Beratung, Vertretung und Risikoprävention

Unsere Spezialisten für Finanzstrafverfahren, Selbstanzeige, Betriebsprüfung, Rechtmittelverfahren und Abgabenverfahren stehen Ihnen mit langjähriger Erfahrung fest zur Seite. Intensive Fortbildung ist für uns selbstverständlich, um Sie kompetent beraten und vertreten zu können. Wir begleiten Sie bei jedem einzelnen Schritt im Verfahrensablauf, erstellen Ihren Vorlageantrag, um ins BFG-Verfahren zu kommen, kümmern uns um Stellungnahmen vor der mündlichen Verhandlung und übernehmen auf Wunsch Ihre Vertretung vor dem Bundesfinanzgericht.

Sie haben Fragen?

Kontaktieren Sie uns im Bedarfsfall. Wir beraten Sie umfassend und bieten darüber hinaus Beratung zur Risikoprävention, um ein Verfahren von vornherein zu vermeiden.

Unsere Expertise zu BFG-Verfahren

  • Finanzstrafverfahren
  • Selbstanzeige
  • Betriebsprüfung
  • Rechtsmittelverfahren
  • Abgabenverfahren
  • Vorbereitung BFG-Verfahren
  • Vertretung vor dem BFG
  • Risikoprävention

Wir begreifen Digitalisierung als Chance

Wir nutzen innovative Technologien und digitalisierte Prozesse, um Ihre Steuerangelegenheiten schnell und effizient zu bearbeiten. Vertrauen Sie auf unsere Expertise und lassen Sie uns gemeinsam Ihre Steuern optimieren.

Mehr zur Digitalisierung Zum Kanzlei-Portal

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Sie haben Fragen zu Ihrer Steuererklärung oder benötigen Steuerberatung bei Auslandsgeschäften bzw. Unternehmensveränderungen? Wir beraten Sie gerne. Senden Sie uns eine Nachricht über unser Kontaktformular. Wir melden uns umgehend bei Ihnen!

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